Hinweisgeberschutzgesetz – Vertraulichkeit. Integrität. Schutz.
Die ORDIX AG legt großen Wert auf die Einhaltung von Richtlinien sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen. Gerade im Zuge der Daten- und IT-Sicherheit, ist es von großer Bedeutung, die gesetzlichen Vorgaben sowie Schranken zu kennen und sich innerhalb dieser zu bewegen. Nur wenn auf die Rechtssicherheit geachtet wird, können Missstände aufgedeckt und beseitigt werden. Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner können ebenfalls nur abgewendet werden, wenn Regeln und Normen eingehalten werden. Daher muss Fehlverhalten frühzeitig erkannt werden.
Um Hinweise auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Mitarbeitenden und Geschäftspartner fair und angemessen zu behandeln, haben wir den Hinweisgeberschutz eingeführt. Zu solchen Verstößen gehören unter anderem Bestechung, Erpressung, Veruntreuung, Diebstahl sowie Verstöße gegen Umweltvorschriften oder gar Menschenrechte.
Die ORDIX AG wird auf jeden Hinweis reagieren. Bei der Bearbeitung wird höchste Diskretion und Korrektheit im Umgang mit den Hinweisgebenden gewährleistet.
Im firmeneigenen Intranet wurde ein ausschließlich für Mitarbeitende der ORDIX AG aufrufbarer Link für die geschützte Weitergabe von Hinweisen eingerichtet.
Die Meldestelle garantiert, dass die Identität aller Hinweisgebenden vertraulich behandelt wird und bei gewünschter Anonymität gegenüber ORDIX geheim bleibt.